Negativbescheinigung

Die Negativbescheinigung ist ein offizielles Dokument, welches bestätigt, dass eine bestimmte Ware in der Russischen Föderation keiner Pflichtzertifizierung bedarf.

Die Negativbescheinigung ist keine Bestätigung bzgl. der Qualität von Produkten. Für die Bestätigung der Qualität von Produkten muss die Prozedur der freiwilligen Zertifizierung ausgeführt werden.

Ab 05. Oktober 2010 ist nur das Ministerium der Industrie und des Handels für die Ausstellung der Negativbescheinigung  zuständig.

Unterlagen, die für die Ausstellung der Negativbescheinigung notwendig sind:

  • Meldebescheinigung einer juristischen Person;
  • Vertrag und Spezifikation, Invoice;
  • genaue Produktbeschreibung (Angaben zu den technischen Daten, Anwendungsgebiet, Bilddokumentation);
  • Lieferadresse in Russland;
  • elektronische Kopien von den Urkunden des Warenempfängers (UST-id.Nr, OGPN, GosKomStat);
  • Vollmacht.

Alle Unterlagen sollen mit dem Unternehmenstempel beglaubigt sein.

Füllen Sie den Antrag online

25.11.2011, 124 view.